Mikrobiologische Untersuchung von Hackfleisch

 

Immer häufiger verlangen die Veterinärämter bei Betriebskontrollen, dass Sie als Betrieb mikrobiologische Untersuchungen von Hackfleisch und Fleischzubereitungen durchführen lassen und die Untersuchungsbefunde vorlegen können.

Zur Erinnerung: Nach der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind Lebensmittelunternehmen verpflichtet, z. B. Hackfleisch und Fleischzubereitungen regelmäßig mikrobiologisch untersuchen zu lassen. Handwerkliche Fleischereien können über einen Ausnahmeantrag an das für Sie zuständige Veterinäramt erreichen, dass sie im Gegensatz zu anderen deutlich weniger häufig im Jahr untersuchen lassen müssen. Wenn andere Betriebe 5 Produkte pro Woche untersuchen lassen müssen, wären das für handwerkliche Fleischereien nur 1 Probe Hackfleisch, 1 Probe Fleischzubereitung und 1 Probe Hackfleisch zum Rohverzehr.

 

 Bei den Untersuchungen hilft Ihnen die FSK - Service - Box 

 

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